Notare
Mitze & Ingenbleek PartG mbB
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Kanzlei Mitze & Ingenbleek PartG mbB
Jahnstraße 18
35066 Frankenberg
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E-Mail: info@rechtsanwalt-mitze.de
Öffnungszeiten
Mo bis Fr.: 08:00 - 13:00 Uhr;
14:00 - 17:00 Uhr
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Unsere Fachbereiche
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Die Notare
Hartmut Mitze und Carolin Gut sind Ihre Notare in Frankenberg und Umgebung
Hartmut H. Mitze
Rechtsanwalt und Notar
Carolin Gut
Rechtsanwältin und Notarin
Das Team
Wir sind für Sie mit unseren kompetenten und zuverlässigen Mitarbeitern da.
Alexandra Ambrock
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Katharina Noll
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Annika Korn
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Luisa Kaiser LL.B.
Wirtschaftsjuristin
Stefanie Junk
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
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Hauptsitz und Amtssitz der Notare
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?
Bei der Beglaubigung einer Kopie bestätigt der Notar deren Übereinstimmung mit der Hauptschrift. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt der Notar, dass die erklärende und die unterzeichnende Person identisch sind. Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift, nicht auf den Urkundeninhalt.
Bei einer Beurkundung hingegen findet vor dem Notar eine mündliche Verhandlung statt. Der Notar entwirft selbst nach Klärung des Sachverhalts die Erklärungen der Parteien oder überprüft von diesen vorbereitete Erklärungen. Sodann wird der Beurkundungstext den Beteiligten vorgelesen und von diesen und dem Notar unterschrieben.
Kann ich mich von einem Notar beraten lassen?
Selbstverständlich erhalten Sie im Rahmen einer Beurkundung die erforderliche und gewünschte Beratung. Diese Tätigkeit wird auch nicht gesondert berechnet, sondern ist mit der endgültigen Beurkundungsgebühr abgegolten. Bei Beratungsbedarf ohne konkrete Beurkundungsabsicht im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege sind wir trotzdem für Sie da. Kommt es nicht zu einer Beurkundung, fällt dann allerdings eine Gebühr an, deren Höhe sich nach dem Gegenstand der Beratung und deren Umfang und Schwierigkeit richtet. Sollten Sie Beratungsbedarf im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeit haben, können Sie sich jederzeit an einen unserer Rechtsanwälte wenden.